Beschluss:

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 19.01.2024 wurde durch Frau Wölfl bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: