Beschluss:

 

Der Gemeinderat hat bereits sein Wohlwollen zu einer weiteren Änderung des Bebauungsplanes „An den Linden“ signalisiert und beschließt folgendes:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Architekturbüros Reiser aus München vom 14.03.2014 über die sechste Änderung des Bebauungsplans „An den Linden"

 

Der Gemeinderat billigt diesen Entwurf der sechsten Änderung des Bebauungsplans ,,An den Linden" und legt folgendes fest.

 

Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

-       Dabei ist von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 abzusehen,

 

-       der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben,

 

-       den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

 

 

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können..