Beschluss:

 

Die oben beschriebenen Änderungen sind durchzuführen.

 


 

Es wurde vor diesem Beschluss folgender Beschluss gefasst:

 

Es wird die persönliche Beteiligung der Frau Eberle für diesen und für nächstfolgenden Beschluss festgestellt.

Abstimmungsergebnis 11 : 0

Gemäß Art. 49 Abs. 3 Gemeindeordnung wurde diese Entscheidung ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten getroffen.