Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung für das Gebiet „Fl.Nr. 2969, Teilfläche“ und die Begründung und Umweltbericht hierzu jeweils in der Fassung vom

25.11.2013, redaktionell ergänzt am 29.04.2014 gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) als Satzung. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Einbeziehungssatzung „Fl.Nr. 2969, Teilfläche“ auszufertigen und bekannt zu machen.