Beschluss:

 

Die isolierte Befreiung ist zu gewähren. Das wird wie folgt begründet: Zum einen befindet sich das Baugrundstück wenig einsehbar in der Nordecke des Baugebietes „An den Linden“. Zum anderen ist diese Entscheidung aufgrund der Gleichbehandlung innerhalb des Baugebietes dringend geboten.


Gleichwohl genehmigt der Gemeinderat in einem weiteren Beschluss eine isolierte Befreiung für die beantragte Baugrenzenüberschreitung bei Errichtung eines Satteldaches.

 

Abstimmungsergebnis 12 : 1