Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer Geräteunterstelle – Fl.Nr. 265 Gemarkung Denklingen – Kirchplatz 1
Vorlage
01/2014/0180
Aktenzeichen
6024-B14-86D0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 265 der Gemarkung Denklingen wurde die  Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Die Geräteunterstelle soll an das Nachbargebäude der Fl.Nr. 265/4 angebaut werden. Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO kommt hier nicht in Betracht, da die Fläche des Gesamtobjektes 50 m² überschreitet.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Eine Geräteunterstelle ist nach § 14 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß  der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Ein Gebäude dieser Art bestand bereits bis 1998. Die Fundamente sind noch vorhanden.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.  

 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.