Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Umbau des Schützenheims – Fl.Nr. 102 Gemarkung Epfach – VIA CLAUDIA 61
Vorlage
01/2018/1178
Aktenzeichen
6024.02-14920
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 102 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 BayBO liegt nicht vor. Es werden vier tragende Stützen aus dem Dachgebälk entfernt. Es wird weder die Fassade noch die Nutzung des Gebäudes verändert.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Grünfläche vorsieht. Das Vorhaben ist nicht privilegiert sondern ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem.  

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.