Sachverhalt:

 

Aus der Behandlung der Stellungnahmen aus dem Verfahren nach §4a Abs.3 BauGB und der erneuten Abwägung in der Sitzung vom 25.07.2018 ergaben sich lediglich redaktionelle Änderungen am Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinde Denklingen. Auf die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.07.2018, TOP 2 wird verwiesen. Es kann der Feststellungsbeschluss gefasst werden.

 

 

Beschluss:

 

Der redaktionell überarbeitete Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans in der Fassung vom 25.07.2018 nebst Begründung und Umweltbericht sowie den Anhängen und Anlagen wird gebilligt.

Der redaktionell überarbeitete Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans in der Fassung vom 25.07.2018 wird festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 und § 203 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 ZustVBau beim Landratsamt Landsberg am Lech einzureichen.