Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer Gewerbehalle mit Betriebsleiterhaus und Doppelgarage – Fl.Nr. 2522/2 Gemarkung Denklingen – Egart 2
Vorlage
01/2018/1205
Aktenzeichen
6024.01-40789
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 2522/2 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Südlich der Epfacher Straße“ (§ 30 BauGB). Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt jedoch nicht in Betracht, da eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Höhe des Zaunes beantragt wurde. Eine isolierte Befreiung ist nicht möglich.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Ebenfalls wird das Einvernehmen zu Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.