Sachverhalt:
Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
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Ertüchtigung
des Schulgebäudes Denklingen - Beauftragung von Malerarbeiten |
Sachverhalt:
Gemäß Vereinbarung mit der Schulleitung
stehen im Wesentlichen folgende Malerarbeiten an:
- Klassenzimmer 1 und 2
im Altbau - Geschosshöhe Lehrerzimmer
- Klassenzimmer 3 und 4
im Altbau, ein Geschoss darüber
- Abtrennwände und
Holzregal in Zimmer 1
- Abtrennwände und
Holzregal in Zimmer 3
- Klassenzimmer im 2
Stock (über dem Lehrerzimmer) – Auszuführen erst nach Abschluss der
vorgesehenen Fensterarbeiten
- Keller Garderoben im Flur
und Richtung Turnhalle (jetzt Dschungelbuchbemalung)
- Sockelanstrich in allen
Klassenzimmern ca. 1,3 m wegen starker Beanspruchung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Angebot
der Firma Matthias Hammermeister aus Fuchstal vom 27.06.2018, Nr. 1208397
anzunehmen ist und ihr der Auftrag zu erteilen ist, die angebotenen Leistungen
auszuführen. Die Angebotssumme schließt mit 13.097,94 Euro ab.
Abstimmung: Ja 9
Nein 0 Anwesend 9
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Ortsstraße
"Am Weiher" - Erneuerung, Instandsetzung - Genehmgiung des
Ingenieurvertrages |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den nachfolgend
abgedruckten Ingenieurvertrag zwischen der Gemeinde Denklingen und der
WipflerPLAN/Köpf, Planungsgesellschaft mbH aus Planegg für das Bauvorhaben
„Erneuerung/Instandsetzung der Ortsstraße Am Weiher in Denklingen“
Ingenieurvertrag
für Verkehrsanlagen
zwischen
der Gemeinde Denklingen,
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister
Andreas Braunegger
‑ Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
WipflerPLAN/Köpf,
Planungsgesellschaft mbH, Fraunhoferstraße 22, 82152 Planegg, vertreten durch
Herrn Prokurist Roland Kindelbacher
‑ Ingenieur,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3
definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Instandsetzung der
Ortsstraße Am Weiher in Denklingen“. Das Vertragsobjekt soll nach
Fertigstellung als Anliegerstraße genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind
daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
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Bestellung
der Frau Brigitte Schlecht zur Standesbeamtin |
Sachverhalt:
Es ist dringend notwendig, neben Herrn
Hartmann und Frau Gröger einen dritten Beschäftigten zum Standesbeamten zu
bestellen. Es müssen aber folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Dreimonatige Einarbeitungszeit bei einem Standesamt: Sie
ist seit 01.05.2018 bei uns beschäftigt
- Erfolgreicher zweiwöchiger Einführungslehrgang mit
Prüfung: Sie absolviert diesen Lehrgang seit dem 16.07.2018
- Fachprüfung I für Verwaltungsangestellte: Liegt vor
- Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Landsberg am Lech,
da grundsätzlich nur gehobene Beamte Standesbeamten sein dürfen: Falls 1 –
3 nachgewiesen werden kann, bekommen wir die Ausnahmegenehmigung (Bei
kleineren Standesämtern gibt es gar nicht so viele gehobene Beamte)
Beschluss:
Frau Brigitte Schlecht ist vorbehaltlich des
Vorliegens der Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Landsberg am Lech mit
Wirkung vom 01.08.2018 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Denklingen
auf jederzeitigen Widerruf zu bestellen
Abstimmung: Ja 11
Nein 0 Anwesend 11
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Derzeitige
Planungsphasen für die neue Wasserversorgungsanlage - Zustimmung zum Vertrag
über die Benutzung von Staatsforstgrund |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem dieser
Beschlussvorlage beiliegenden Vertragsentwurf zu und beauftragt den Ersten
Bürgermeister, die Unterzeichnung vorzunehmen.
Abstimmung: Ja 11
Nein 0 Anwesend 11