Sachverhalt:
Für die Fl.Nr. 1771
der Gemarkung Denklingen wurde bereits im Juli die Genehmigung eines
Bürogebäudes mit Betriebsrestaurant beantragt (Art. 68 BayBO).
Mit Beschluss vom
25.07.2018, TOP 5 hat der Gemeinderat das Einvernehmen hierzu erteilt. Ebenso
wurde das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
(§ 31 Abs. 2 BauGB) hinsichtlich der zu erhaltenden Bäume erteilt.
Für
das betreffende Bauvorhaben sind jedoch noch folgende Ausnahmen gem. § 31 Abs.
1 BauGB (Nr. 3.3 Anzahl der Vollgeschosse, Nr. 3.4 Dachaufbauten und Nr. 3.5
Höhenlage) zu berücksichtigen. Vom Vertreter des Bauherrn wurden hierzu
nachträglich die betreffenden Anträge vorgelegt (siehe Anlage).
Beschluss:
Das Einvernehmen zu
den o.g. Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB ist zu erteilen.