Betreff
Neues Rathaus - Außenanlagen - Ladestation für Elektrofahrzeuge - Ergänzungsbeschluss
Vorlage
01/2018/1252
Aktenzeichen
621-40816
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Vorbereitung des Abschlusses der Ausführungsplanung ist es vonnöten, die bisher allseits gewollte Ladestation für Elektrofahrzeuge aufzunehmen. Der hierfür notwendige Vertragsentwurf liegt dieser Beschlussvorlage bei.

 

Informationen zu der fehlenden E-Ladestation für E-Bikes:

Diese werden von erdgas schwaben gmbh nicht angeboten, weil diese aus dortiger Erfahrung weder genutzt noch tatsächlich benötigt werden. Von erfahrenen E-Bikern bekommt der Anbieter immer wieder bestätigt, dass die Akkus in der Zwischenzeit so gut sind, dass damit ein normales Tagespensum sehr gut zu radeln ist. Das Aufladen findet i.d.R. zu Hause statt, bei Mehrtagestouren im Hotel bzw. in der Unterkunft. Des Weiteren lässt ein E-Biker sein Fahrrad sehr ungern längere Zeit unbeaufsichtigt stehen (Diebstahl, Vandalismus und nutzt deshalb Ladestation der Gastronomie.

 

Gegenüber dem Beschluss vom 24.10.2018 wurde der Vertrag von der erdgas schwaben gmbh überarbeitet.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen Vertrag über die Verpachtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge, wie beiliegend dargestellt, abzuschließen.