Betreff
Trinkwasser-Notversorgung Dienhausen - Dringliche Anordnung
Vorlage
01/2018/1256
Aktenzeichen
8631-40948
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

I.

 

Seit dem 22.11.2018 saugt die Pumpe des Brunnens Dienhausen neben Wasser Luft mit ein. Das ist ein sicheres Zeichen, dass der Brunnen bald versiegen wird. Folgende Maßnahmen wurden daraufhin sofort in die Wege geleitet: Die Gemeinde Denklingen wird unverzüglich eine 2,0-Zoll-PE-Leitung zwischen Hochbehälter Denklingen und einem Hydranten in Dienhausen einpflügen lassen. Diese Leitung wird an die Hochzonenpumpe im Hochbehälter Denklingen angeschlossen. Diese Maßnahme wird nur solange aufrechterhalten, als die neue Wasserversorgungsanlage fertiggestellt sein wird.

 

Nach den vorliegenden Angeboten werden die Gesamtkosten bei ca. 50.000 Euro liegen. Hinzukommen verschiedene Sonderarbeiten und ggfs. Unvorhergesehenes.

 

II.

 

Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung: „Der erste Bürgermeister ist befugt, an Stelle des Gemeinderats oder eines Ausschusses dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er dem Gemeinderat oder dem Ausschuss in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben.“

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dieser Vorgehensweise und stimmt dieser zu.