Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Nutzungsänderung von 70 m² landwirtschaftlicher Fläche (Stall) in Gewerbefläche für das Blumengeschäft – Fl.Nr. 28 Gemarkung Dienhausen – Weihertalstraße 14
Vorlage
01/2018/1261
Aktenzeichen
6024.03-693
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 28 der Gemarkung Dienhausen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Nutzungsänderung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Ein Gewerbe ist nach § 5 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits. Es findet lediglich eine Umnutzung der Flächen statt. Aus 70 m² Stallfläche werden 25 m² für Arbeiten und Verkauf und 45 m² Lagerfläche.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.