Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle – Fl.Nr. 1119/1 Gemarkung Denklingen – Am Gehag
Vorlage
01/2018/1264
Aktenzeichen
6024.01-40994
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für
die Fl.Nr. 1119/1 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g.
Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).
Die
Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes
bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).
Oben
genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines
Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die
Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1
BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Die Erschließung ist gesichert durch die
Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.