Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle – Fl.Nr. 1119/1 Gemarkung Denklingen – Am Gehag
Vorlage
01/2018/1264
Aktenzeichen
6024.01-40994
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1119/1 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.