Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Einbau einer Schleppdachgaube, Anbau einer Außentreppe, sowie Dachgeschossausbau – Fl.Nr. 57/2 Gemarkung Epfach – Römerstraße 3
Vorlage
01/2019/1313
Aktenzeichen
6024.02-13850
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 57/2 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Ein Vorhaben zu Wohnzwecken ist nach § 5 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits.

 

Die Prüfung des Abstandsflächenrechts obliegt dem Landratsamt. Eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme liegt dem Antrag bei.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.