Sachverhalt:
Der Anlass für diese Satzungsänderung ist die dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Denklingen.
Die aktuelle Gesamtfassung der Satzung der Gemeinde Denklingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen liegt dieser Beschlussvorlage bei.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der
Gemeinde Denklingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung
sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen
vom ……………………..
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:
§ 1
Änderung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 23.09.2016, wird wie folgt geändert:
1. § 6 erhält folgende Fassung:
„§ 6 Bestattungsgebühren
Die Gebühr für die Benutzung
des Leichenhauses beträgt für jede Beisetzung 295,00 €.“
2. § 7 erhält folgende Fassung:
„§ 7 Sonstige Gebühren
(1)
Die
Gebühr für das Umschreiben eines Grabnutzungsrechts beträgt 20,00 €.
(2)
Die
Gebühr für die Zulassung eines Bestattungsunternehmens für fünf Jahre beträgt
100,00 €.
(3)
Weitere
sonstige Gebühren werden nach der jeweils geltenden gemeindlichen Satzung über
die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis
für Einzelanordnungen erhoben.
(4)
Für jede Ausnahmegenehmigung, die in dieser Gebührensatzung
oder in der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen
im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde nicht gesondert aufgeführt ist, werden
Gebühren im Rahmen der jeweiligen kostenrechtlichen Bestimmungen festgesetzt
und erhoben.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.07.2019 in Kraft.
Denklingen, ………………………
Andreas Braunegger
Erster Bürgermeister