Betreff
Bebauungsplan "Bürger- und Vereinszentrum" - Billigungs- und Auslegungsbeschuss;
Vorlage
01/2019/1370
Aktenzeichen
6102-8616
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 21.12.2016 über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Bürger- und Vereinszentrum“ in der Fassung vom 18.07.2016 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.12.2016, TOP 7 wird verwiesen.

 

Die Unterlagen wurden zwischenzeitlich überarbeitet.

Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 06.05.2019, das Baugrundgutachten Projekt-Nr. 9976 02 vom 20.02.2015 der Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung, Bericht Nr. M129763/01 sowie die Anpassung der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung an den Planstand März 2019, Bericht Nr. M129763/08 der Müller-BBM GmbH liegen dem Gemeinderat vor.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Außerdem nimmt er Kenntnis vom Baugrundgutachten Projekt-Nr. 9976 02 vom 20.02.2015 der Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, von der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung, Bericht Nr. M129763/01 sowie von der Anpassung der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung an den Planstand März 2019, Bericht Nr. M129763/08 der Müller-BBM GmbH.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 06.05.2019.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Bürger- und Vereinszentrum“ in der Fassung vom 06.05.2019 nebst Begründung mit Umweltbericht und Anlagen und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.