Sachverhalt:
Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 21.12.2016 über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Bürger- und Vereinszentrum“ in der Fassung vom 18.07.2016 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.12.2016, TOP 7 wird verwiesen.
Die Unterlagen wurden zwischenzeitlich überarbeitet.
Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 06.05.2019, das Baugrundgutachten Projekt-Nr. 9976 02 vom 20.02.2015 der Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung, Bericht Nr. M129763/01 sowie die Anpassung der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung an den Planstand März 2019, Bericht Nr. M129763/08 der Müller-BBM GmbH liegen dem Gemeinderat vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Außerdem nimmt er Kenntnis vom Baugrundgutachten Projekt-Nr. 9976 02 vom 20.02.2015 der Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, von der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung, Bericht Nr. M129763/01 sowie von der Anpassung der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung an den Planstand März 2019, Bericht Nr. M129763/08 der Müller-BBM GmbH.
Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 06.05.2019.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Bürger- und Vereinszentrum“
in der Fassung vom 06.05.2019 nebst Begründung mit Umweltbericht und Anlagen
und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.