Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Bürger- und Vereinsheims – Fl.Nrn. 2858, 2857, 2856/1, 2856, 2835, 2836/1 Gemarkung Denklingen
Vorlage
01/2019/1392
Aktenzeichen
6024.01-41328
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nrn. 2858, 2857, 2856/1, 2856, 2835 und 2836/1 der Gemarkung Denklingen wird die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bürger- und Vereinszentrum“, für den die Aufstellung beschlossen ist (§ 33 BauGB).

Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen.

 

Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt nicht in Betracht, da es sich um einen Sonderbau (Art. 2 Abs. 4 BayBO) handelt und der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist.

Es wird die Genehmigung nach § 33 BauGB (Vorhaben während der Planaufstellung) beantragt.

Derzeit wird die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB durchgeführt. Aufgrund des abgeschlossenen Verfahrens nach §§ 3(1) und 4(1) BauGB sind keine Einwände zu erwarten.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.