Betreff
Anschaffung eines thermischen Wildkrautentferners für den Gemeindebauhof
Vorlage
01/2019/1417
Aktenzeichen
6062-41672
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die chemische Entfernung von Unkraut zum Beispiel auf Wegen und in Friedhöfen ist seit geraumer Zeit verboten. Deshalb ist die Anschaffung eines „thermischen Wildkrautentferners“ notwendig. Bisher war dieser nur im Finanzplan und nicht im Haushaltsplan enthalten. 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass das Angebot der Firma Sailer aus Landsberg am Lech in Höhe von 2.468,30 Euro brutto anzunehmen und der Auftrag zur Lieferung zu erteilen ist. Mithin kommt das zweite vorliegende Angebot nicht zur Annahme.