Sachverhalt:

 

Aus der Behandlung der Stellungnahmen aus dem letztem Verfahren nach §3 Abs.2 BauGB und der erneuten Abwägung in der Sitzung vom 05.06.2019 ergaben sich lediglich redaktionelle Änderungen am Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinde Denklingen. Auf die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2019, TOP 11 wird verwiesen. Es kann der Feststellungsbeschluss gefasst werden.

 

 

Beschluss:

 

Der redaktionell überarbeitete Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans in der Fassung vom 05.06.2019 nebst Begründung und Umweltbericht sowie den Anhängen und Anlagen wird gebilligt.

Der redaktionell überarbeitete Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans in der Fassung vom 05.06.2019 wird festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 und § 203 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 ZustVBau beim Landratsamt Landsberg am Lech einzureichen.