Betreff
Betrieb gewerblicher Art "Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Denklingen" - Jahresbeschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses des Jahres 2018
Vorlage
01/2019/1434
Aktenzeichen
9261-41103
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Gewinn des Betriebes „Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Denklingen“ für das Wirtschaftsjahr 2018 in Höhe von 73.720,04 Euro steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Die Rücklage wird phasengleich für die Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten verwendet. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinn des Betriebes „Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Denklingen“ wird nicht außerhalb des Betriebs gewerblicher Art verwendet. Das Stehenlassen des Gewinns wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen.

 

Begründung:

 

Dieser Beschluss wird, um die in den Regularien des BMF-Schreibens vom 28.01.2019 enthaltende Frist von 8 Monaten ab dem Ende des Jahresabschlussstichtages 31.12.2018 nicht zu versäumen, frühzeitig gefasst. Falls Gewinne bei der „Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Denklingen entstehen, könnte die Gemeinde Denklingen  theoretisch unmittelbar hierüber verfügen. Dies ist jedoch nicht intendiert.

.