Sachverhalt:
Durch den Umzug des Rathauses muss folgender Inhalt der Geschäftsordnung angepasst werden:
Art
der Bekanntmachung
(1) 1Satzungen
und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der
Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die
Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird. 2Der
Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder
Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Er wird an allen
Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. 4Es
wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder
abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise
aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art
amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an allen Gemeindetafeln
hingewiesen.
(3) Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:
- Denklingen – Rathaus
- Epfach – Kriegerdenkmal
- Dienhausen – Bushaltestelle
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Denklingen:
§ 31 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:
1. Denklingen – Rathausplatz
2. Epfach – Kriegerdenkmal
3. Dienhausen – Bushaltestelle“
Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01.09.2019 in Kraft.