Betreff
Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Denklingen
Vorlage
01/2019/1439
Aktenzeichen
0241-13991
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch den Umzug des Rathauses muss folgender Inhalt der Geschäftsordnung angepasst werden:

 

 

§ 31

 

Art der Bekanntmachung

 

 (1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird. 2Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. 4Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

 

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen.

 

(3) Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:

 

  1. Denklingen – Rathaus

  2. Epfach – Kriegerdenkmal

  3. Dienhausen – Bushaltestelle

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Denklingen:

 

§ 31 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

„(3) Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:

 

1.            Denklingen – Rathausplatz

 

2.            Epfach – Kriegerdenkmal

 

3.            Dienhausen – Bushaltestelle“

 

 

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01.09.2019 in Kraft.