Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem dieser Beschlussvorlage beiliegenden aktuellen Planungsstand.

 

Der Gemeinderat erklärt sich mit dieser Planung nebst Kostendarstellung einverstanden und gibt sie frei.

 

Die planenden Architektur- und Ingenieurbüros werden beauftragt, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zügig fertigzustellen.