Betreff
Bebauungsplan „Egart“ - Billigung der Unterlagen für die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB;
Vorlage
01/2019/1475
Aktenzeichen
6102-41335
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß gegebenen Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Gemeinde Denklingen die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Egart“ im Bereich südöstlich des Baugebietes „Südlich der Epfacher Straße“ und nordöstlich der Bahnlinie für die Flurstücke 2527 und 2527/1 der Gemarkung Denklingen.

 

Es ist beabsichtigt ein Gewerbegebiet zuzulassen. Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.

 

Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl. Begründung und Umweltbericht mit seinen Anlagen zum Artenschutzbeitrag in der Fassung vom 06.09.2019, sowie den Lageplänen zum Flächenausgleich).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Südliche der Epfacher Straße“ und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs inkl. Begründung und des Umweltberichtes mit seinen Anlagen zum Artenschutzbeitrag in der Fassung vom 06.09.2019, sowie den Lageplänen zu den Ausgleichsflächen die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.