Sachverhalt:
Gemäß gegebenen Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Gemeinde
Denklingen die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Egart“ im Bereich
südöstlich des Baugebietes „Südlich der Epfacher Straße“ und nordöstlich der
Bahnlinie für die Flurstücke 2527 und 2527/1 der Gemarkung Denklingen.
Es ist beabsichtigt ein Gewerbegebiet zuzulassen. Mit den
Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29,
81541 München beauftragt.
Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl.
Begründung und Umweltbericht mit seinen Anlagen zum Artenschutzbeitrag in der
Fassung vom 06.09.2019, sowie den Lageplänen zum Flächenausgleich).
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser,
Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan
„Südliche der Epfacher Straße“ und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage
des Planentwurfs inkl. Begründung und des Umweltberichtes mit seinen Anlagen
zum Artenschutzbeitrag in der Fassung vom 06.09.2019, sowie den Lageplänen zu
den Ausgleichsflächen die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2
Baugesetzbuch durchzuführen.