Betreff
Neunundzwanzigste Flächennutzungsplanänderung „Egart“ - Billigung der Unterlagen für die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB;
Vorlage
01/2019/1476
Aktenzeichen
6100-41336
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß gegebenen Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Gemeinde Denklingen, im

Bereich südöstlich des Baugebietes „Südlich der Epfacher Straße“ und nordöstlich der Bahnlinie für die Flurstücke 2527 und 2527/1 der Gemarkung Denklingen ihren Flächennutzungsplan zum neunundzwanzigsten Mal zu ändern. Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 06.09.2019).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeitete Planung zur neunundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs inkl. Begründung vom 06.09.2019 und des Umweltberichtes vom 06.09.2019 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.