Sachverhalt:
Gemäß gegebenen Aufstellungsbeschluss
beabsichtigt die Gemeinde Denklingen, im
Bereich südöstlich des Baugebietes „Südlich der
Epfacher Straße“ und nordöstlich der Bahnlinie für die Flurstücke 2527 und
2527/1 der Gemarkung Denklingen ihren Flächennutzungsplan zum neunundzwanzigsten
Mal zu ändern. Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl.
Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 06.09.2019).
Beschluss:
Der
Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße
29, 81541 München ausgearbeitete Planung zur neunundzwanzigsten
Flächennutzungsplanänderung und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs
inkl. Begründung vom 06.09.2019 und des Umweltberichtes vom 06.09.2019 die
Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.