Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2019/1497
Aktenzeichen
0241-40935
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es werden hiermit folgende Beschlüsse bekanntgegeben:

 

TOP  13

Neubau des Bürger- und Vereinszentrums - Genehmigung des Architektenvertrages für das Gebäude - Leistungsphasen 6 bis 9

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den dieser Beschlussvorlage beiliegenden Architektenvertrag (Gebäude) mit dem Ingenieurbüro Michael Riedle aus Hohenfurch.

 

Abstimmung:    Ja 14  Nein 1  Anwesend 15 

 

 

TOP  14

Erschließung des Baugebiets "Hinterberg" - Genehmigung des Ingenieurvertrags "Verkehrsanlagen"

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Verkehrsanlagen

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,

Anschrift: Hauptstraße 23, 86920 Denklingen

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

 

1.            Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet Hinterberg - Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün)“. Diese genannten Einrichtungen stellen 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

 

 

Abstimmung:    Ja 14  Nein 1  Anwesend 15 

 

 

TOP  15

Erschließung des Baugebiets "Hinterberg" - Genehmigung des Ingenieurvertrags "Ingenieurbauwerke"

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Ingenieurbauwerke

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,

Anschrift: Hauptstraße 23, 86920 Denklingen

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

1.            Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet Hinterberg“:

Objekt 1: Anlagen der Wasserversorgung

Objekt 2: Anlagen der Abwasserentsorgung

Diese genannten Einrichtungen stellen jeweils 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

 

 

Abstimmung:    Ja 14  Nein 1  Anwesend 15 

 

 

TOP  16

Erschließung des Baugebiets "Unter der Halde II" - Genehmigung des Ingenieurvertrags "Verkehrsanlagen"

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Verkehrsanlagen

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,

Anschrift: Hauptstraße 23, 86920 Denklingen

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

 

1.            Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet Unter der Halde II - Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün)“. Diese genannten Einrichtungen stellen 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

 

 

Abstimmung:    Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

TOP  17

Erschließung des Baugebiets "Unter der Halde II" - Genehmigung des Ingenieurvertrags "Ingenieurbauwerke"

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Ingenieurbauwerke

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,

Anschrift: Hauptstraße 23, 86920 Denklingen

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

1.            Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet Unter der Halde II“:

Objekt 1: Anlagen der Wasserversorgung

Objekt 2: Anlagen der Abwasserentsorgung

Diese genannten Einrichtungen stellen jeweils 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

 

Abstimmung:    Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

TOP  18

Erschließung des Baugebiets "Egart" - Genehmigung des Ingenieurvertrags "Verkehrsanlagen"

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Verkehrsanlagen

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,

Anschrift: Hauptstraße 23, 86920 Denklingen

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

 

1.            Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet Egart - Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün)“. Diese genannten Einrichtungen stellen 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Gewerbegebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

 

 

Abstimmung:    Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

TOP  19

Erschließung des Baugebiets "Egart" - Genehmigung des Ingenieurvertrags "Ingenieurbauwerke"

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Ingenieurbauwerke

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,

Anschrift: Hauptstraße 23, 86920 Denklingen

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

1.            Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet Egart“:

Objekt 1: Anlagen der Wasserversorgung

Objekt 2: Anlagen der Abwasserentsorgung

Diese genannten Einrichtungen stellen jeweils 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Gewerbegebeit im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

 

Abstimmung:    Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

TOP  20

Sanierung der Stützsteine "Schiebelgasse" - Genehmigung des Ingenieurvertrags "Ingenieurbauwerke"

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Ingenieurbauwerke

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,

Anschrift: Hauptstraße 23, 86920 Denklingen

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

 

1.            Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben Sanierung der Stützsteine an der Schiebelgasse in 86920 Denklingen. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Stützmauer für eine Ortsstraße genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

Abstimmung:    Ja 14  Nein 1  Anwesend 15 

 

 

TOP  21

Sanierung der Stützsteine "Schiebelgasse" - Genehmigung des Ingenieurvertrags für Leistungen der Tragwerksplanung

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Leistungen der Tragwerksplanung

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,

Anschrift: Hauptstraße 23, 86920 Denklingen

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

1.            Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben Sanierung der Stützmauer an der Schiebelgasse in 86920 Denklingen. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Ortsstraße genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

Abstimmung:    Ja 15  Nein 0  Anwesend 15