Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Umbau und Modernisierung eines Geschäftshauses – Fl.Nr. 27 Gemarkung Denklingen – Hauptstraße 23
Vorlage
01/2019/1499
Aktenzeichen
6024.01-11302
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 27 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Nach § 5 BauNVO sind sonstige Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen, sowie für soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits.

Im OG des bestehenden Gebäudes soll eine Arztpraxis verwirklicht werden.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.