Betreff
Formloser Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Flurstück 1320 der Gemarkung Epfach
Vorlage
01/2019/1507
Aktenzeichen
6024-42291
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Flurstücks 1320 der Gemarkung Epfach beantragt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Hierzu sind folgende Verfahren notwendig: Änderung des Flächennutzungsplans, Aufstellung eines Bebauungsplans, Baugenehmigung.

 

Es besteht in der Gemeinde Denklingen ein Grundsatzbeschluss, Photovoltaikanlagen grundsätzlich nicht zuzulassen. Vor kurzem wurde aber ein ähnlicher Antrag solange vertagt, bis ein neuer Grundsatzbeschluss gefasst worden ist. Diese Vorgehensweise ist auch im vorliegenden Fall angezeigt.

 

 

Beschluss:

 

Aus den o. a. Gründen vertagt der Gemeinderat die Entscheidung über den Antrag bis auf Weiteres. Die Gemeindeverwaltung wird einen neuen Entwurf eines diesbezüglichen Grundsatzbeschlusses vorlegen. Nach Verabschiedung desselben wird der Gemeinderat eine Richtlinie an der Hand haben, die es ihm ermöglicht, leichter begründete Entscheidungen zu treffen und die notwendige Gleichbehandlung der Bewerber sicherzustellen. Diesbezüglich nimmt der Gemeinderat davon Kenntnis, dass die Gemeindeverwaltung inzwischen den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München eingeschaltet hat, um solch einen begründete Vorgehensweise dem Gemeinderat vorschlagen zu können.