Betreff
Eigenüberwachung Kanalisation - Zustandserfassung, Reinigung
Vorlage
02/2019/0041
Aktenzeichen
6321-5549
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es betrifft die Schmutzwasserkanäle + Hausanschlüsse, Mischwasserkanäle + Hausanschlüsse, Regenwasserkanäle + Hausanschlüsse,

 

I.

 

Gemäß Eigenüberwachungsverordnung muss jeder Kanalbetreiber jährlich 1/10 seiner Kanäle einer „Eingehenden Sichtprüfung“ unterziehen. Gemäß Vereinbarung erledigt dies für die Gemeinden Denklingen, Fuchstal und Unterdießen der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden (AZV). Der AZV wiederum führt das durch die Beauftragung einer TV-Untersuchung aus.

 

Es wird dabei folgender Schlüssel angewandt:

 

1. Jahr – 2006 Epfach

2. Jahr – 2007 Leeder

3. Jahr – 2008 Oberdießen

4. Jahr – 2009 Dienhausen

5. Jahr – 2010 Asch

6. Jahr – 2011 Unterdießen

7. Jahr - 2012 Denklingen

8. Jahr - 2013 Seestall

9. Jahr – 2014 Dornstetten

10 Jahr – 2015 Sonstiges, insbesondere AZV-Leitungen außerorts

 

2019 war also Dienhausen an der Reihe, 2020 wird es Asch sein.

 

II.

 

Gemäß Eigenüberwachungsverordnung muss jeder Kanalbetreiber jährlich 1/3 seiner Kanäle einer Reinigung unterziehen. Gemäß Vereinbarung erledigt dies für die Gemeinden Denklingen, Fuchstal und Unterdießen der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden (AZV). Der AZV wiederum führt das im Rahmen der TV-Untersuchung aus. Es ist dabei die gleiche Problematik wie bei der TV-Untersuchung gegeben. Hier haben wir folgende Aufteilung vorgenommen:

 

Jahr 1: Gemeindegebiet Denklingen, innerorts und außerorts, Gemeinde- und AZV-Kanäle

Jahr 2: Gemeindegebiet Fuchstal, dito

Jahr 3: Gemeindegebiet Unterdießen, dito

 

2020 ist Fuchstal an der Reihe

 

Das Ingenieurbüro Steinbacher nimmt dabei folgende Leistungen vor: Ausschreibung, Vergabeempfehlung, Rechnungsprüfung

 

Das gilt nicht nur für den Vollzug der Eigenüberwachungsverordnung sondern auch für die Abnahme der Grundstücksanschlüsse und Baugebiete und sonstigen Wünsche der Verbandsmitglieder.

 

Der wirtschaftlichste Anbieter bleibt solange Auftragnehmer bis eine neue Ausschreibung erfolgt, längstens bis zur Erhöhung der Einheitspreise.

 

Nun hat die bis Ende 2019 für uns tätige Firma Dorr aus Kaufbeuren den Vertrag gekündigt. Die neue Ausschreibung konnte nicht bis zur heutigen Sitzung abgeschlossen werden.

 

Beschluss:

 

Der Verbandsvorsitzende Andreas Braunegger wird beauftragt, nach Abschluss der Ausschreibung demjenigen Anbieter den Auftrag für die nächsten Jahre zu erteilen, der nach dem Vergaberecht mit dem Auftrag betraut werden muss. Die Verbandsversammlung stellt fest, dass dieser neue Auftrag solange gilt, bis ihn jemand kündigt. Für den Auftraggeber tritt vor allem dann dieser Fall ein, sobald die Preise erhöht werden sollen.