Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage – Fl.Nr. 12 Gemarkung Dienhausen – Weihertalstraße 15/15a
Vorlage
01/2019/1541
Aktenzeichen
6024.03-3111
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 12 der Gemarkung Dienhausen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Molkereistraße“ (§ 30 BauGB). Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt somit nicht in Betracht, da ein Baugenehmigungsverfahren beantragt wurde.

 

Über den Bauantrag entscheidet deshalb die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Landsberg) nach Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO im Einvernehmen mit der Gemeinde Denklingen (§ 36 BauBG).

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.