Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 04.12.2019 über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Hinterberg“ in der Fassung vom 10.07.2019 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 04.12.2019, TOP 4 wird verwiesen.

Die Unterlagen wurden zwischenzeitlich überarbeitet.

Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 10.12.2019, der geotechnische Bericht, Projekt-Nr. 1234.19 vom 28.11.2019 der Geotechnikum Ingenieurgesellschaft mbH sowie Lageplanausschnitte und Straßenquerschnitte für die Erschließung des Baugebietes „Hinterberg“ liegen dem Gemeinderat vor.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Außerdem nimmt er Kenntnis vom beiliegenden geänderten Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 10.12.2019, dem geotechnischen Bericht, Projekt-Nr. 1234.19 vom 28.11.2019 der Geotechnikum Ingenieurgesellschaft mbH sowie den Lageplanausschnitten und Straßenquerschnitten für die Erschließung des Baugebietes „Hinterberg“

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 10.12.2019.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Hinterberg“ in der Fassung vom 10.12.2019 nebst Begründung sowie die beiliegenden Unterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Nach § 13 b BauGB i.V. mit § 13 kann gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, absehen werden.