Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer Hackschnitzel- und Gerätelagerhalle mit Unterbringung der Heizungsanlage für Vereinsheim und Kindergarten – Fl.Nrn. 2835 und 2836/1 Gemarkung Denklingen – Buchweg 18
Vorlage
01/2019/1544
Aktenzeichen
6024.01-41328
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nrn. 2835 und 2836/1 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 BauGB). Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bürger- und Vereinszentrum“. Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt jedoch nicht in Betracht, da die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Über den Bauantrag entscheidet deshalb die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Landsberg) nach Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO im Einvernehmen mit der Gemeinde Denklingen (§ 36 BauBG).

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.