Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Kiesabbau mit Auffüllung– Fl.Nrn. 1736 und 1739 Gemarkung Denklingen
Vorlage
01/2020/1594
Aktenzeichen
6024.01-12400
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nrn. 1736 und 1739 der Gemarkung Denklingen wurde ein Antrag auf Abgrabungsgenehmigung gestellt.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.