Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Kiesabbau mit Auffüllung– Fl.Nrn. 1736 und 1739 Gemarkung Denklingen
Vorlage
01/2020/1594
Aktenzeichen
6024.01-12400
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für
die Fl.Nrn. 1736 und 1739 der Gemarkung Denklingen wurde ein Antrag auf
Abgrabungsgenehmigung gestellt.
Die
Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes
bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).
Verfahrensfreiheit
nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.
Oben
genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines
Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die
Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 4
BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Die
Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen
Verkehrsfläche.
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.