Sachverhalt:
Für
die Fl.Nr. 2524 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben
eingereicht.
Die
Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts Anderes
bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).
Verfahrensfreiheit
nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.
Oben
genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
(§ 30 BauGB). Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt nicht in
Betracht, da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich
der Epfacher Straße“ entspricht. Dem Vorhaben steht die Festsetzung "Höhen
der Gebäude" des Bebauungsplans unter der Nr. 4. bzw. 4.2 dem Vorhaben
Funkmasten mit einer Höhe von 27 m entgegen. Darin sind maximale Wand- und
Firsthöhen festgesetzt. Darüber hinaus dürfen die zulässigen Höhen in
begründeten Einzelfällen um 5 m überschritten werden.
Es ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes soll befreit werden, da Gründe des Wohls der
Allgemeinheit aus Sicht der Daseinsvorsorge eine Befreiung erfordern (§ 31 Abs.
2 BauGB).
Über den Bauantrag entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde
(Landratsamt Landsberg) nach Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO im Einvernehmen mit
der Gemeinde Denklingen (§ 36 BauBG).
Die
Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen
Verkehrsfläche.
Des
Weiteren erläutert Herr Dipl.-Physiker Wilhelm Kielmann aus Sicht der
Betreiberseite die Notwendigkeit dieses Mastens an dieser Stelle. Er
beantwortet diesbezüglich auch die Fragen der Gemeinderatsmitglieder.
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Ebenfalls wird das Einvernehmen zu
Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Sollte wider Erwarten das
Landratsamt Landsberg am Lech ein Bebauungsplanänderungsverfahren fordern, wird
auch dieses durchgeführt.
Des
Weiteren stimmt der Gemeinderat folgendem Vertrag zu:
- N a c h t r a g
zum
Mietvertrag
vom
15.04. / 25.04.2019
zwischen
Gemeinde Denklingen
Hauptstr. 23
86920 Denklingen
-
nachfolgend „Vermieter" genannt -
und
DFMG Deutsche Funkturm GmbH
Gartenstraße 217
48147 Münster
Ust-Id: DE 813427490
-
nachfolgend „DFMG“ genannt -
mit ihrer Regionalvertretung
DFMG Deutsche Funkturm GmbH
Dingolfinger Str. 1 - 11
81673 München
-
als Ansprechpartner -
Oben
genannter Vertrag wird wie folgt geändert:
- Die in §2.2. festgelegte maximale Höhe des
freistehenden Antennenträgers wir von bisher 26m auf maximal 28m Höhe
geändert.
- Die Anlage 1 zu o.g. Vertrag wird mit diesem
Nachtrag aufgehoben und durch die Anlage 1 zu diesem Nachtrag ersetzt.
Dieser
Nachtrag wird zweifach gefertigt. Der Vermieter und die DFMG erhalten je eine
Ausfertigung.
Denklingen,
den München, den
Andreas
Braunegger, DFMG
Deutsche Funkturm GmbH
1.
Bürgermeister -
Regionalvertretung München -
Name(n) in Druckbuchstaben
Anlagen
Anlage
1 Planunterlagen zu den Mietflächen
Mietfläche DFMG 10m x 6m