Betreff
Städtebauliches Sanierungsgebiet "Ortskern" - Verfahrensbetreuung
Vorlage
01/2020/1632
Aktenzeichen
6141-42474
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die erforderlichen Schritte bis zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind Folgende:

 

1.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sollten auf der Grundlage des ISEK erfolgen. Die Auswertung der Stellungnahmen mit Vorschlägen für die Abwägung kann durch Architekturbüro SEP Jochen Baur aus München erfolgen. Gegebenenfalls müssen hier noch Anregungen und Ergänzungen eingearbeitet werden.

 

2.

Aus dem ISEK kann ein Exzerpt als Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen ausgearbeitet werden, in dem die städtebaulichen Missstände und Sanierungsgründe über die Notwendigkeit der Sanierung sowie die anzustrebenden Sanierungsziele dargestellt werden. Mit der Zusammenstellung der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen erfolgt auch die Begründung für die Wahl des vereinfachten Verfahrens aufgrund der großräumigen Abgrenzung des Sanierungsgebiets.

 

3.

Ausarbeitung der Satzung der Gemeinde Denklingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern“ mit einem Bericht zur Satzung als Begründung.

 

 

Für den Umfang dieser Leistungen geht das Architekturbüro SEP Jochen Baur von dem nachfolgenden Zeitaufwand aus.

 

28 h Auftragnehmer x  EUR  79,-/h                          EUR   2.212,00

 

72 h Mitarbeiter x EUR  65,-/h                                                  EUR   4.680,00

 

Summe Honorar                                                                             EUR   6.892,00

 

Nebenkosten 7 % aus 6.892,00                                  EUR       482,44

                                                                                                                             

 

Summe (netto)                                                               EUR   7.374,44

 

19% Mehrwertsteuer                                                                   EUR   1.401,14

                                                                                                                             

 

Gesamtsumme (brutto)                                               EUR   8.775,58

 

Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen nachgewiesenen Stunden.

 

Die Kosten können entsprechend gefördert werden. Es wäre dann ein Antrag für die „Planungsbetreuung bis zur Sanierungssatzung“ bei der Regierung von Oberbayern zu stellen. Eine Beauftragung kann erst nach dem Bewilligungsbescheid bzw. vorzeitigen Maßnahmenbeginn erfolgen.

 

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der oben angegebenen Ausführungen für die Betreuung bis zum Erlass der Sanierungssatzung und der damit verbundenen vertiefenden Vorbereitung die Zuwendung bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Aus diesem Anlass beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Denklingen beabsichtigt, nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides das oben genannte Angebot des Architekturbüros SEP Jochen Baur aus München anzunehmen und ihm den Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen.