Sachverhalt:
Es besteht Einvernehmen im Gemeinderat über folgenden Sachverhalt:
Die Gemeinde Denklingen möchte die im Jahr 2018 bewilligten Fördermittel aus dem bayerischen Förderverfahren BAYERN DIGITAL II - „Digitales Klassenzimmer“ - und die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – „Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR beziehungsweise DigitalPakt)“ - nutzen, um die Grundschule Denklingen medien-, informations- und netzwerktechnisch modern und zukunftssicher auszustatten.
Nach Ziff. 5.3 d) dBIR können die Kosten für Beratungsleistungen gefördert werden, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen zur IT-Ausstattung, sowie mit baulichen Maßnahmen für deren Aufbau und Inbetriebnahme stehen. Diesbezügliche Unterstützungsleistungen der IK-T nach beiliegendem Angebot kann die Gemeinde Denklingen mit den weiteren Kosten für Medien- und Informationstechnik bis zum Erreichen des zugesicherten Höchstbetrages der Förderung mit einem Fördersatz von 90 % gefördert erhalten.
Auftragsinhalt ist somit, die Gemeinde Denklingen bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Mittelbeschaffung, Planung, Ausschreibung und Umsetzung bestmöglich zu unterstützen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Fa. IK-T aus Regensburg vom 14.02.2020 (Nr. DENKLING30-1), das mit 5.175,05 Euro netto (ohne Mehrwertsteuer) abschließt. Der Gemeinderat beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und der Fa. IK-T der Auftrag zu erteilen ist, die angebotenen Leistungen vollumfänglich auszuführen.