Betreff
Entschädigung des zweiten Bürgermeisters
Vorlage
01/2020/1654
Aktenzeichen
0241-42309
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Gemeinderat fasst hierzu folgende Beschlüsse:

 

I.

 

Es wird die persönliche Beteiligung des vorhin gewählten zweiten Bürgermeisters für diesen Beschluss festgestellt.

 

Abstimmungsergebnis __:__

 

Gemäß Art. 49 Abs. 3 Gemeindeordnung wurde diese Entscheidung ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten getroffen.

 

II.

 

Der Zweite Bürgermeister erhält ab 01.05.2020 folgende Entschädigung:

 

a) monatliche Pauschale

 

                Der Gemeinderat stellt fest, dass der bisherige Betrag bei 232,27 Euro monatlich gelegen ist und beschließt, dass die laufende monatliche Entschädigung auf 250,00 € festgesetzt wird. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Buchstabe b) fallen.

 

b) Vertretungsfall

 

                Neben der Entschädigung nach Buchstabe a) wird ab dem ersten Tag der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von 210,00 € (Hinweis: 2014: 175,00 Euro) pro Kalendertag gewährt.