Beschluss:
Der Gemeinderat fasst hierzu folgende Beschlüsse:
I.
Es wird die persönliche Beteiligung des vorhin gewählten zweiten Bürgermeisters für diesen Beschluss festgestellt.
Abstimmungsergebnis __:__
Gemäß Art. 49 Abs. 3 Gemeindeordnung wurde diese Entscheidung ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten getroffen.
II.
Der Zweite Bürgermeister erhält ab 01.05.2020 folgende Entschädigung:
a) monatliche Pauschale
Der Gemeinderat stellt fest, dass der bisherige Betrag bei 232,27 Euro monatlich gelegen ist und beschließt, dass die laufende monatliche Entschädigung auf 250,00 € festgesetzt wird. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Buchstabe b) fallen.
b) Vertretungsfall
Neben der Entschädigung nach Buchstabe a) wird ab dem ersten Tag der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von 210,00 € (Hinweis: 2014: 175,00 Euro) pro Kalendertag gewährt.