Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts
Die
Gemeinde Denklingen erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41,
88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
§ 1
Zusammensetzung des Gemeinderats
Der
Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 14
ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2
Ausschüsse
(1)
Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben
folgende ständige Ausschüsse:
a) den Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss,
bestehend aus dem Vorsitzenden und 3 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
b) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 3
Mitgliedern des Gemeinderats.
(2)
1Den Vorsitz im Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss führt der
erste Bürgermeister. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss
führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.
(3)
1Die Ausschüsse sind ausschließlich vorberatend tätig.
(4)
Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der
Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt
ist.
§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung
(1)
1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt
sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats
und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern
besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der
Geschäftsordnung übertragen werden.
(2)
Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als
Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40,00 € für die notwendige Teilnahme an
Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.
(3)
1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben
außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig
Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 40,00 € je volle
Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen
Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im
beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur
durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft
ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 40,00 € je
volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur
auf Antrag gewährt.
(4)
Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit
Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen
Reisekostengesetzes.
(5)
Die Absätze 2 bis 4 gelten für den Ortssprecher entsprechend.
§ 4
Erster Bürgermeister
Der
erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 5
Weitere Bürgermeister
Der
zweite und gegebenenfalls der dritte Bürgermeister ist Ehrenbeamter.
§ 6
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am 01.06.2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die
Satzung der Gemeinde Denklingen zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts vom 30.05.2014 außer Kraft.