Betreff
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Vorlage
01/2020/1657
Aktenzeichen
0280-14649
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

 

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts

 

Die Gemeinde Denklingen erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

 

§ 1

 

Zusammensetzung des Gemeinderats

 

Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 14 ehrenamtlichen Mitgliedern.

 

§ 2

 

Ausschüsse

 

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

 

a)  den Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 3 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

b)  den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 3 Mitgliedern des Gemeinderats.

 

(2) 1Den Vorsitz im Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss führt der erste Bürgermeister. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

 

(3) 1Die Ausschüsse sind ausschließlich vorberatend tätig.

 

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

 

§ 3

 

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;

Entschädigung

 

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

 

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 40,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 40,00 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

 

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

 

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für den Ortssprecher entsprechend.

 

§ 4

 

Erster Bürgermeister

 

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

 

§ 5

 

Weitere Bürgermeister

 

Der zweite und gegebenenfalls der dritte Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

 

§ 6

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.06.2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Denklingen zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 30.05.2014 außer Kraft.