Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage – Fl.Nr. 1250/3 Gemarkung Denklingen – Burghart 9
Vorlage
01/2020/1668
Aktenzeichen
6024.01-8999
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1250/3 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Für dieses Grundstück wurden bereits mehrfach Bauvoranfragen oder Bauanträge eingereicht. Zuletzt wurde in der Sitzung vom 12.09.2018, TOP 6 das Einvernehmen erteilt und mit Bescheid des Landratsamtes vom 30.01.2019 genehmigt.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Ein Wohngebäude ist nach § 4 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Vorgaben zu den Außenbereichsmarkierungen wurden eingehalten. Das Vorhaben ist im Vergleich zum bereits genehmigten Vorhaben kleiner ausgelegt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.