Betreff
Wahl des Stellvertreters des Verbandsvorsitzenden
Vorlage
02/2020/0043
Aktenzeichen
6327-42726
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Vorabhinweis: Gemäß Art. 35 Abs. 2 Satz 1 KommZG ist die Amtszeit von Herrn Braunegger als Verbandsvorsitzender an die seines Bürgermeisteramts gekoppelt, sodass heute kein neuer Verbandsvorsitzender gewählt wird.

 

 

Für die nun anstehende Wahl des Stellvertreters des Verbandsvorsitzendern gilt Art. 51 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung (GO): „Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.“

 

Es gibt keine Bindung an Wahlvorschläge.

 

Die so durchgeführte Wahl erbrachte folgendes Ergebnis: