Betreff
Weitere Entschädigungen
Vorlage
02/2020/0045
Aktenzeichen
6327-42726
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt Folgendes:

 

a) Verbandsräte, die „geborene“ Mitglieder sind (alle drei Erste Bürgermeister) erhalten für ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung keine Entschädigung, sondern nur einen Auslagenersatz (siehe unten). Verbandsräte, die von den Verbandsmitgliedern in der Verbandsversammlung entsandt werden („gekorene“ Verbandsräte), erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je XX € (bisher 15 Euro) für die notwendige Teilnahme an Sitzungen für die Verbandsversammlung.

 

b) Sämtliche geborene und gekorene Verbandsräte, ob Verbandsvorsitzende oder Stellvertreter der Verbandsvorsitzenden, haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen (z.B. Reisekosten, Portokosten, Ersatz von Fernsprechgebühren etc.). Die Reisekosten werden auch für die Fahrt zur Verbandsversammlung erstattet.

 

II.

 

Gekorene Verbandsräte, die Arbeiter und Anstellte sind, haben bei der Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von XX € (bisher 30 Euro) je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige gekorene Verbandsräte, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von XX € (bisher 30 Euro) je volle Stunde.

 

- Die Leistungen nach Nr. I Buchst. b) und Nr. II werden nur auf Antrag gewährt. –