Sitzung: 25.02.2015 Gemeinderat
Vorlage: 01/2015/0252
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die fünfte Änderung des qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet mit dem Namen „Molkereistraße“.
Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend farbig dargestellt.
Es ist beabsichtigt für einheimische Bauwillige 5 Parzellen neu als Erweiterungsfläche des Bebauungsplans „Molkereistraße“ zu schaffen. Diese Fläche soll als Allgemeines Wohngebiet, incl. örtlicher Verkehrsfläche und Ausgleichsfläche (Ortsrandeingrünung; privat; Streuobstwiese) ausgewiesen werden.
Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.