Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die fünfte Änderung des qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet mit dem Namen „Molkereistraße“.

 

Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend farbig dargestellt.

 

SKMBT_C36415021811300_0001 (3)

 

SKMBT_C36415021812180_0001 (2)

 

 

Es ist beabsichtigt für einheimische Bauwillige 5 Parzellen neu als Erweiterungsfläche des Bebauungsplans „Molkereistraße“ zu schaffen. Diese Fläche soll als Allgemeines Wohngebiet, incl. örtlicher Verkehrsfläche und Ausgleichsfläche (Ortsrandeingrünung; privat; Streuobstwiese) ausgewiesen werden.

 

 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.