Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch. Außerdem nimmt er Kenntnis vom Gutachten zur Gefährdungsabschätzung des Baugrundinstitutes Kling Consult aus Krumbach vom 06.07.2015, Projekt-Nr. 1011102, das für das geplante Baugebiet keine Gefährdung hinsichtlich austretender Deponiegase erwarten lässt. Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Plan zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Molkereistraße“  in der Fassung vom 15.07.2015 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 15.07.2015 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Molkereistraße“, diese Begründung nebst Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (hier: Stellungnahme des Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech vom 16.03.2015 nebst Gefahrenabschätzung Bodenluftuntersuchung, Projekt-Nr. 1011102 vom 06.07.2015 Fachbüro Kling Consult, Krumbach; Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 20.04.2015) sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.