Sitzung: 20.12.2017 Gemeinderat
Vorlage: 01/2017/1029
Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von
der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Des
Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München ausgearbeiteten Plan zum Bebauungsplan „Hirschvogel
Automotive Group“ und die diesbezügliche Begründung in der Fassung vom 06.12.2017 nebst Umweltbericht in der Fassung vom
15.12.2017 mit den jeweils beschlossenen Änderungen.
Dieser
Plan zum Bebauungsplan „Hirschvogel Automotive Group“ mit Begründung und
Umweltbericht, die Umweltinfos und die relevanten Fachbeiträge und die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
(hier:
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die beiden Gutachten von Müller BBM („Bebauungsplan Industriegebiet Firma Hirschvogel
Automotive Group Denklingen, Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung,
Bericht Nr. M135623/01“, 18.09.17, Müller-BBM, Planegg, basierend auf einer
„Schalltechnische[n] Werksanalyse zur Ermittlung der hervorgerufenen
Schallemissionen und anteiligen Schallimmissionen in der Nachbarschaft“,
Bericht Nr. M137167/01“ – Abwägung der Stellungnahme des LRA/ UImSch-Behörde
-
das Gutachten von KlingConsult („Gutachtliche Stellungnahme BBP ‚Hirschvogel
Automotive Group‘ Denklingen, Projekt-Nr. 00821-202-KCK“, 15. November
2017, Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH,
Krumbach – Abwägung der Stellungnahme des LRA/ UAbf-Behörde und des WWA
und
-
die Stellungnahme des Ingenieurbüros Buchner („Hydraulische Überprüfung des
Wasserleitungsnetzes der Gemeinde Denklingen auf Grund des Löschwasserbedarfes
auf dem Gelände der Firma Hirschvogel in Denklingen“ vom 24.04.2017 – Abwägung
der Stellungnahme der Reg.v.Obb., SG 10.
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die Stellungnahme des Landratsamtes, Abfall- und
Bodenschutzbehörde vom 13.06.2017
-
die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts
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die Stellungnahme des Landratsamtes, Untere
Immissionsschutzbehörde vom 14.06.2017
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die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, SG
10 vom 01.06.2017
sind
nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.