Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den dieser Beschlussvorlage beiliegende Unterlagen zur Beantragung von Zuwendungen nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016). Er beschließt, dass die Gemeinde Denklingen dieses Vorhaben durchführen will. Des Weiteren beschließt er, dass ein sog. zuschussunschädlicher „Vorzeitiger Baubeginn“ zu beantragen ist.