Beschluss:

 

Der überarbeitete Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.04.2018 nebst Begründung und Umweltbericht mit Anhang und Anlagen wird gebilligt. Der überarbeitete Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.04.2018 nebst Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.

 

Hierzu bestimmt der Gemeinderat, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 14 Tage verkürzt.