Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem dieser Beschlussvorlage beiliegenden aktuellen Planungsstand.

 

Der Gemeinderat erklärt sich mit dieser Planung nebst Kostendarstellung einverstanden und gibt sie frei.

 

Das planende Ingenieurbüro wird beauftragt, die Leistungsphasen gemäß vorliegendem Ingenieurvertrag bis inkl. Ausführungsplanung zügig voranzutreiben.