Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem dieser Beschlussvorlage beiliegenden aktuellen Planungsstand.

 

Der Gemeinderat erklärt sich mit dieser Planung nebst Kostenberechnung einverstanden und gibt sie frei.

 

Die planenden Architektur- und Ingenieurbüros werden beauftragt, die Leistungsphasen bis inkl. 7 zügig fertigzustellen. Dabei ist zu beachten, dass die Ausschreibung erst nach Eingang der Baugenehmigung veröffentlicht und die Auftragsvergabe erst nach Eingang des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden darf.