Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt die dieser Beschlussvorlage beiliegende Planung nebst Kostenberechnung und gibt sie frei. Das Ingenieurbüro Riedle wird beauftragt, die Leistungsphasen bis inkl. 7 zügig fertigzustellen. Dabei ist zu beachten, dass die Ausschreibung erst nach Eingang der Baugenehmigung veröffentlicht und die Auftragsvergabe erst nach Eingang aller Zuwendungsbescheide durchgeführt werden dürfen.